Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Buchung und Vertragsschluss

1.1. Mit der Buchung bieten die Ferienwohnungen Bekperle dem Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages, unter Einbeziehung dieser Bedingungen verbindlich an.

1.2. Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, schriftlich, per Telefon oder mündlich vorgenommen werden.

1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung siehe Punkt 1.2. zustande. Über die Annahme wird der Gast nach Vertragsschluss durch Übersendung einer Buchungsbestätigung per Mail informiert. Der Gast hat die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung auszudrucken.

1.4. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.

1.5. Die gestellten Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 S. 1 b DSGVO verarbeitet.
Daten werden für die Vertragserfüllung, weitere Abwicklung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten gespeichert und nach Ende des Vertrages bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht.

  1. Zahlung bei Beherbergungsleistungen

2.1 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Übernachtungspreises erfolgt direkt an den Beherbergungsbetrieb. Dabei gelten die Zahlungsbedingungen auf der vom Gast unterschriebenen Buchungsbestätigung.

2.2 Die Kaution, sofern eine gefordert wird, ist am Anreisetag vor Ort zu zahlen. Sie ist nicht im Übernachtungspreis enthalten.

2.3 Der Gesamtbetrag ist entweder 7 Tage vor Reisebeginn zu überweisen oder am Anreisetag in bar zu bezahlen.

  1. Preise und Abgaben

Die auf der web-site (www.bekperle.de) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer, Bettwäsche und Handtuch-Set sowie alle Nebenkosten ein. Sie gelten pro Ferienwohnung. Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Kaminholz, Saunadüfte) und für Wahl- und Zusatzleistungen (Hundegebühr, Boots- und Fahrradverleih, Baby-Set u.s.w.) können gesondert anfallen und ausgewiesen sein. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Objektbeschreibung auf der web-site. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

  1. Rücktritt / Stornierung

4.1 Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb zurücktreten. Der Rücktritt soll bei dem Beherbergungsbetrieb unter Angabe der Rechnungsnummer erklärt werden. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Für Beherbergungsbetriebe gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 537 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aufgrund in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Beherbergungsbetrieb nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter, rechtfertigen keinen Rücktritt von einem verbindlich geschlossenen Beherbergungsvertrag.

4.3 Tritt der Gast von Vertrag zurück oder nimmt der Gast die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch, kann der Beherbergungsbetrieb den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft verlangen.

4.4 Die Rechtsprechung hat für die nach Abzug der ersparten Aufwendungen zu zahlenden Stornierungskosten die folgenden Prozentsätze anerkannt:

Bei Ferienwohnungen ohne Verpflegung 90%

Statt des Erfüllungsanspruchs kann der Beherbergungsbetrieb pauschale Stornogebühren verlangen, wobei dieses Wahlrecht nur für die Möglichkeit besteht, welche für den Gast die günstigere Alternative ist. Soweit nicht anders vereinbart gelten folgende pauschale Stornogebühren:

Bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
44. – 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
29. – 22. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80 %

4.5 Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als eine von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.

4.6 Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

4.7 Der Beherbergungsbetrieb muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen ist der Beherbergungsbetrieb von der Leistung frei.

 

  1. Haftung

5.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich an die Ferienwohnungen Bekperle zu richten.

  1. Obliegenheiten des Gastes

6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel und Störungen der zu erbringenden Leistungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

6.2 Die Mängelanzeige sind an die Ferienwohnungen Bekperle zu richten. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Die Kündigung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten. Er hat zuvor dem Beherbergungsbetrieb im Rahmen einer Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Beherbergungsbetrieb verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Beherbergungsbetrieb erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

6.3 Die Unterkunft darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

6.4 Die Mitnahme von Haustieren ist, nach vorheriger Anmeldung und einer Kostenübernahme, gestattet. Sollten Haustiere auf der Couch oder im Bett schlafen, muss das Mobiliar mit eigenen Decken geschützt oder dafür eigene Bettwäsche mitgebracht werden. Bei Nichteinhaltung werden zusätzlich, anfallende Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt z. B. Markierung, Blutspuren, Tierhaare auf Polster, Decken, Bettwäsche.

6.5 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs insgesamt pfleglich zu behandeln.

6.6 Verpflichtend für den Gast ist die Sortierung des eigenen Hausmülles (Papier/Pappe, Gelber Sack, Restmüll- und Biotonne, Altglas). Anschautafeln befinden sich in den Wohnungen bei den Mülleimern sowie bei den Mülltonnen im Außenbereich. Sollte dieses nicht fachgerecht erfolgen, wird eine zusätzliche Gebühr von 30,- € berechnet.

  1. An- und Abreisezeiten

7.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.

7.2 Bei Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung ab 18.00 Uhr, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen.

7.3 Die Unterkunft ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

  1. Gerichtsstand

Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind in 25554 Itzehoe zu erheben. Für Klagen gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes maßgebend.

  1. Rechtsanwendung

Es findet deutsches Recht Anwendung.

 

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